
Juristen verstehen darunter den Wegfall oder das Fehlen einer Geschäftsgrundlage. Grundsätzlich ist ein Vertrag zu erfüllen. Es können aber so ungewöhnliche Umstände auftreten, dass eine Vertragserfüllung schlechthin nicht zumutbar ist. Die Rechtsfigur der clausula rebus six stanibus kommt aber nur ganz selten zur Anwendung. Entwickelt wurde...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/40204
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